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Ihr Weg zur Finanzierung Ihrer Kur
Was Sie über die ambulante Kur wissen sollten:An dieser Stelle einige wichtige Informationen und positive Neuigkeiten zur ambulanten Kur!Weiterhin ist die ambulante Kur eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ab 1.April 2007 wird der Weg zur Kur wesentlich erleichtert:Es entfällt die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Kassen, das heisst, Ihre Krankenkasse entscheidet selbst über Ihren Antrag und Ihr Sachbearbeiter ist Ihr alleiniger Ansprechpartner in Sachen Kur! Außerdem wurde vom Gesetzgeber ein so genannter Prüfungsauftrag
erteilt, das heisst, dass über den Zeitraum eines Jahres die Genehmigungspraxis
der Krankenkassen über ambulante Vorsorgeleistungen überprüft
wird. Wir bitten Sie deshalb, sofern es medizinisch sinnvoll, bzw. notwendig ist (beraten Sie sich mit Ihrem Arzt), in diesem Jahr einen Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung in Bad Reichenhall zu stellen - auch dann, wenn die 3-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist! Der Weg zur Kur ist einfach:Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt fest, dass Sie eine Kurmaßnahme
benötigen. Diesen Kurantrag legen Sie Ihrer Krankenkasse vor, die
diesen bei medizinischer Notwendigkeit genehmigen müsste. Lehnt Ihre Krankenkasse ab, so wäre es in jedem Fall sinnvoll, auf
einer schriftlichen Begründung zu bestehen und Widerspruch einzulegen.
Oft wird dann die ambulante Kur genehmigt! Welche Kosten kommen auf Sie zu?Nach wie vor übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für den Kurarzt, für die individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und 90% der Physikalischen Therapie. Auf Sie kommen demnach Kosten in Höhe von 10% der Kuranwendungen plus 10,00 € Rezeptgebühr zu. Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie zudem einen täglichen Aufenthaltszuschuß von bis zu 13,00 €. Die Kosten für Unterkunft, Kurtaxe und Verpflegung tragen Sie selbst. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse auch über die Härtefallregelung. Wie oft können Sie zur ambulanten Kur kommen?Generell gilt immer noch: alle 3 Jahre! Bei medizinischer Notwendigkeit, einer akuten Verschlechterung Ihrer Beschwerden oder einer erneuten akuten Erkrankung haben Sie auch in kürzeren Abständen Anspruch auf eine ambulante Reha- oder Vorsorgekur. KurdauerDie generelle Zeitbegrenzung für Kuraufenthalte von maximal drei
Wochen wurde ersatzlos gestrichen. Die Kurdauer hängt von der Art
Ihrer Erkrankung und von dem Verlauf der ambulanten Kur ab. Eine Kurverlängerung
ist möglich. Fragen Sie Ihren Kurarzt. BeihilfeReichen Sie die quittierten Rechnungen Ihrer Kuranwendungen zur Kostenerstattung bei der Beihilfestelle und gegebenenfalls auch bei Ihrer privaten Krankenkasse ein. Beratung und InformationDie Bad Reichenhaller Tourist Info ist Ihnen bei der Planung und Abwicklung Ihrer ambulanten Kur gerne behilflich. Rufen Sie einfach an. Montag bis Freitag von 8.30 bis 16:30 Samstag von 9:00 bis 12:00 sind die Damen und Herren derTourist Info jederzeit für Sie erreichbar. Telefon: 08651 6060 Rezepte - Heilmittelverordnung 13Sollte Ihnen trotz aller Bemühungen Ihr Kurantrag abgelehnt worden
sein, so besteht noch die Möglichkeit, daß Ihnen Ihr Haus-
bzw. Facharzt ein Rezept - nach neuen Bestimmungen " Heilmittelverordnung
13 " genannt - für Massagen usw. ausstellt.
Bezahlt die Kasse trotz all Ihrer Bemühungen nichts -Sie wollen aber die bewährten Bad Reichenhaller Kurmittel trotzdem
geniessen..... Wählen Sie nach Herzenslust und rufen Sie uns zur persönlichen
Beratung gerne an!
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