Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind.
Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind!
       
  Albert Schweitzer)

 

     





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Ihr Weg zur Finanzierung Ihrer Kur

 
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  IHRE KUR BEGINNT MIT EINEM BESUCH BEI IHREM HAUS- ODER FACHARZT

ANTRAGSTELLUNG BEIM KOSTENTRÄGER
(Kranken- oder Rentenversicherung)

Fordern Sie Ihren Wunschkurort Bad Reichenhall/ Bayerisch Gmain.

ÜBERPRÜFUNG DER
KURBERECHTIGUNG

durch Ihre Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.
 
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KURBEWILLIGUNG
durch die Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.
BEI KURABLEHNUNG
wäre es sinnvoll, auf
einer schriftlichen Begründung zu bestehen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Und wenn gar nichts mehr geht....
Können Sie sich Ihren Gesundheits- und Kururlaub auch selbst finanzieren.

 

Was Sie über die ambulante Kur wissen sollten:

An dieser Stelle einige wichtige Informationen und positive Neuigkeiten zur ambulanten Kur!

Weiterhin ist die ambulante Kur eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ambulante Badekuren können nach wie vor uneingeschränkt von allen Ärzten für ihre Patienten beantragt werden.

Ab 1.April 2007 wird der Weg zur Kur wesentlich erleichtert:

Es entfällt die “Begutachtung” durch den medizinischen Dienst der Kassen, das heisst, Ihre Krankenkasse entscheidet selbst über Ihren Antrag und Ihr Sachbearbeiter ist Ihr alleiniger Ansprechpartner in Sachen Kur!

Außerdem wurde vom Gesetzgeber ein so genannter Prüfungsauftrag erteilt, das heisst, dass über den Zeitraum eines Jahres die Genehmigungspraxis der Krankenkassen über ambulante Vorsorgeleistungen überprüft wird.
Sollte dabei festgestellt werden, dass vermehrt wirtschaftliche Gründe zur Ablehnung von Anträgen führen, so wird der Gesetzgeber dagegen vorgehen.

Wir bitten Sie deshalb, sofern es medizinisch sinnvoll, bzw. notwendig ist (beraten Sie sich mit Ihrem Arzt), in diesem Jahr einen Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung in Bad Reichenhall zu stellen - auch dann, wenn die 3-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist!

Der Weg zur Kur ist einfach:

Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt fest, dass Sie eine Kurmaßnahme benötigen. Diesen Kurantrag legen Sie Ihrer Krankenkasse vor, die diesen bei medizinischer Notwendigkeit genehmigen müsste.

Das Budget Ihres Arztes wir dadurch nicht belastet!

Lehnt Ihre Krankenkasse ab, so wäre es in jedem Fall sinnvoll, auf einer schriftlichen Begründung zu bestehen und Widerspruch einzulegen. Oft wird dann die ambulante Kur genehmigt!

Selbstverständlich nehmen wir weiterhin die Rezepte (Heilmittelverordnung 13) Ihres Arztes an - rufen Sie in diesem Falle bitte vorher an!
Unsere Infoline: 08651 8876

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Nach wie vor übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für den Kurarzt, für die individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und 90% der Physikalischen Therapie. Auf Sie kommen demnach Kosten in Höhe von 10% der Kuranwendungen plus 10,00 € Rezeptgebühr zu.

Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie zudem einen täglichen Aufenthaltszuschuß von bis zu 13,00 €. Die Kosten für Unterkunft, Kurtaxe und Verpflegung tragen Sie selbst. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse auch über die Härtefallregelung.

Wie oft können Sie zur ambulanten Kur kommen?

Generell gilt immer noch: alle 3 Jahre!

Bei medizinischer Notwendigkeit, einer akuten Verschlechterung Ihrer Beschwerden oder einer erneuten akuten Erkrankung haben Sie auch in kürzeren Abständen Anspruch auf eine ambulante Reha- oder Vorsorgekur.

Kurdauer

Die generelle Zeitbegrenzung für Kuraufenthalte von maximal drei Wochen wurde ersatzlos gestrichen. Die Kurdauer hängt von der Art Ihrer Erkrankung und von dem Verlauf der ambulanten Kur ab. Eine Kurverlängerung ist möglich. Fragen Sie Ihren Kurarzt.
Eine Anreise ist jederzeit möglich.

Beihilfe

Reichen Sie die quittierten Rechnungen Ihrer Kuranwendungen zur Kostenerstattung bei der Beihilfestelle und gegebenenfalls auch bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.

Beratung und Information

Die Bad Reichenhaller Tourist Info ist Ihnen bei der Planung und Abwicklung Ihrer ambulanten Kur gerne behilflich.

Rufen Sie einfach an.

Montag bis Freitag von 8.30 bis 16:30 Samstag von 9:00 bis 12:00 sind die Damen und Herren derTourist Info jederzeit für Sie erreichbar.

Telefon: 08651 6060
oder Sie rufen einfach bei uns an - unsere Infoline: 08651 8876

Rezepte - Heilmittelverordnung 13

Sollte Ihnen trotz aller Bemühungen Ihr Kurantrag abgelehnt worden sein, so besteht noch die Möglichkeit, daß Ihnen Ihr Haus- bzw. Facharzt ein Rezept - nach neuen Bestimmungen " Heilmittelverordnung 13 " genannt - für Massagen usw. ausstellt.
Nachdem die Regeln für die Ausstellung eines Rezeptes relativ kompliziert und streng geworden sind, empfehlen wir Ihnen dringend, uns vor Ihrem Arztbesuch / einer Rezeptausstellung zu kontaktieren.
Nur so können wir sicher sein, dass die Verordnung von Ihrer Krankenkasse auch bezahlt wird.

Was auf alle Fälle beachtet werden muss:

  1. das Rezept darf nicht älter als 10 Tage sein
    (der 1. Behandlungstag zählt)
    ansonsten muss Ihr Arzt bei "Behandlungsbeginn spätestens am......." das Datum des Behandlungsbeginns bei uns eintragen
  2. die Diagnose muss entsprechend dem Heilmittelkatalog vermerkt sein
  3. ebenso die Leitsymptomatik
  4. sollte Ihr Arzt bei "Anzahl pro Woche" einen Eintrag vornehmen, so muss dies bei der Behandlung eingehalten werden

  5. neu seit 01.07.04:
    der "Indikationsschlüssel" muss eingetragen sein

    Bitte beachten Sie:
    • Nicht mehr alle Behandlungen werden von den Krankenkassen bei Rezeptverordnung übernommen.
    • Im Zweifelsfalle fragen Sie bei Ihrer Kankenkasse nach und lassen sich das Rezept evtl. von Ihrer Kasse genehmigen!

Bezahlt die Kasse trotz all Ihrer Bemühungen nichts -

Sie wollen aber die bewährten Bad Reichenhaller Kurmittel trotzdem geniessen.....

Dann greifen Sie doch auf unsere vielfältigen Gesundheitspakete zurück, die wir für Sie sorgsam zusammengestellt haben!

Oder entdecken Sie unsere wunderbaren neuen Wellnessangebote!

Wählen Sie nach Herzenslust und rufen Sie uns zur persönlichen Beratung gerne an!