Wieder mehr Geld für ambulante Badekuren!
Die gesetzlichen Krankenkassen können ambulante Badekuren wieder
deutlich höher bezuschussen.
Die Bundesregierung hat die Obergrenze der Tagegeldzuschüsse für
ambulante Kurpatienten um rund 60 Prozent von 8 auf 13 Euro, bei chronisch
Kranken und Kleinkindern auf bis zu 21 Euro angehoben.
Die Kosten für Bäder, Massagen und sonstige physikalischen Therapien
übernehmen die Kassen seit 01.01.2004 zu 90 Prozent und die Kosten
des Kurarztes in voller Höhe.
Eine einmalige Rezeptgebühr von € 10,-- wird zusätzlich
fällig.
In dem vom Bundesrat am 12.07.2002 verabschiedeten neuen Gesetz zur Verbesserung
der Vorsorge und Rehabilitation wurde außerdem die bis dato geltende
Zeitbegrenzung für Kuraufenthalte von maximal drei Wochen ersatzlos
gestrichen.
Unter Federführung des Präsidenten des Bayerischen Heilbäder-Verbands,
Franz Gnan, drängten die Deutschen Kurorte und Reha-Zentren seit
Monaten auf eine Verbesserung der Krankenkassenleistungen im ambulanten
Kurbereich.
Als Silberstreif am Horizont für die krisengeschüttelten
bayerischen Kurorte wertete Franz Gnan das neue Gesetz; vor allem
weil Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft auch wieder
öfter eine Kur- oder Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen können.
Statt erst nach vier Jahren, besteht bei medizinischer Notwendigkeit bereits
wieder alle drei Jahre Anspruch auf die Genehmigung einer ambulanten Badekur.
Ausgelöst durch die massiven Streichungen bei den Kuren stecken
viele der Heilbäder und Reha-Zentren in Bayern und in der übrigen
Bundesrepublik in einer ernsten Existenzkrise.
Allein im Freistaat gingen in den letzten Jahren über 30.000 der
früher 150.000 Arbeitsplätze in der Branche durch die Einsparungen
im Gesundheitswesen verloren.
Die Auswirkungen auf die allgemeine Kostenentwicklung bei den Krankenkassen
waren allerdings kaum messbar:
Nur ca. 0,9 Prozent der Gesundheitsausgaben in der Bundesrepublik
entfallen auf den Bereich Kuren.
|