Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind.
Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind!
       
  Albert Schweitzer)

 

     





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Wieder mehr Geld für ambulante Badekuren!

Die gesetzlichen Krankenkassen können ambulante Badekuren wieder deutlich höher bezuschussen.
Die Bundesregierung hat die Obergrenze der Tagegeldzuschüsse für ambulante Kurpatienten um rund 60 Prozent von 8 auf 13 Euro, bei chronisch Kranken und Kleinkindern auf bis zu 21 Euro angehoben.
Die Kosten für Bäder, Massagen und sonstige physikalischen Therapien übernehmen die Kassen seit 01.01.2004 zu 90 Prozent und die Kosten des Kurarztes in voller Höhe.
Eine einmalige Rezeptgebühr von € 10,-- wird zusätzlich fällig.

In dem vom Bundesrat am 12.07.2002 verabschiedeten neuen Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation wurde außerdem die bis dato geltende Zeitbegrenzung für Kuraufenthalte von maximal drei Wochen ersatzlos gestrichen.
Unter Federführung des Präsidenten des Bayerischen Heilbäder-Verbands, Franz Gnan, drängten die Deutschen Kurorte und Reha-Zentren seit Monaten auf eine Verbesserung der Krankenkassenleistungen im ambulanten Kurbereich.

Als „Silberstreif am Horizont für die krisengeschüttelten bayerischen Kurorte“ wertete Franz Gnan das neue Gesetz; vor allem weil Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft auch wieder öfter eine Kur- oder Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen können.
Statt erst nach vier Jahren, besteht bei medizinischer Notwendigkeit bereits wieder alle drei Jahre Anspruch auf die Genehmigung einer ambulanten Badekur.

Ausgelöst durch die massiven Streichungen bei den Kuren stecken viele der Heilbäder und Reha-Zentren in Bayern und in der übrigen Bundesrepublik in einer ernsten Existenzkrise.
Allein im Freistaat gingen in den letzten Jahren über 30.000 der früher 150.000 Arbeitsplätze in der Branche durch die Einsparungen im Gesundheitswesen verloren.
Die Auswirkungen auf die allgemeine Kostenentwicklung bei den Krankenkassen waren allerdings kaum messbar:

Nur ca. 0,9 Prozent der Gesundheitsausgaben in der Bundesrepublik entfallen auf den Bereich Kuren.